„Abkündigung zur Auslegung des Wahlverzeichnisses“
Das Wahlverzeichnis für die Presbyteriumswahl wird vom 03.02.2020 bis 23.02.2020, für die Dauer von drei Wochen zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Kirchengemeinde ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt
dienstags und freitags
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr,
im Gemeindebüro, Tersteegenplatz 1
in 40474 Düsseldorf.
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde soll sich innerhalb der Auslegungsfrist vergewissern, ob es eingetragen ist, wenn es sein Wahlrecht ausüben möchte.
Die Eintragung im Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Änderungen des Wahlverzeichnisses nicht mehr möglich.
Die eingetragenen Personen gelten unwiderleglich als wahlberechtigt.“